Rauchwarnmelderpflicht nun auch in Bestandsgebäuden

Rauchwarnmelderpflicht nun auch in Bestandsgebäuden

Übergangsfrist endete am 01. Januar 2018

Zum 1. Januar 2013 mussten in Neubauten alle Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden. Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht gefordert, jedoch kann diese im Einzelfalle auch sinnvoll sein. Weiterlesen

Ausbildung der Helfer vor Ort

Ausbildung der Helfer vor Ort
Übergreifende Kooperationsausbildung

Am 24.05.2017 fand der monatliche Helfer vor Ort-Ausbildungsabend wieder im Rahmen der Ausbildungskooperation mit den Helfer vor Ort-Gruppen der Feuerwehren Margetshöchheim, Veitshöchheim und Zell am Main statt.
Thema des Abends war das sogenannte Traumamanagement, dies sind die richtigen Erstmaßnahmen bei schwer verletzten Personen z.B. nach Unfällen. Weiterlesen